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UMFRAGE 04.2022 - UMSATZMELDUNG |
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Es wurde eine Umfrage unter den Ortsgerichten durchgeführt.
Diese Umfrage lief vom 11. April bis einschließlich 01. Mai 2022 = 21 Tage.
218 Ortsgerichtsvorsteher/innen haben daran teilgenommen und die Umfrage vollständig abgeschlossen.
Nachfolgend sollen die wichtigsten Umfrageergebnisse erläutert werden.
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Fragestellung
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Es war wichtig zu erfahren, ob die Rundverfügung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 03.03.2022 überhaupt bei den Ortsgerichten angekommen ist.
Weiterhin wurde der Kommunikationsweg erfragt: per E-Mail oder per Post.
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Umfrage-Ergebnisse
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Das Ergebnis dieser Umfrage lautet:
93,1% haben die Verfügung erhalten.
Doch immerhin 5,5% hatten die Verfügung bis zum Abschluss der Umfrage noch gar nicht erhalten - weder auf dem Postweg noch elektronisch über E-Mail.
Hier sollte näher erforscht werden, was die Gründe sind, dass eine solch wichtige Rundverfügung nicht vollständig angekommen ist.
Insgesamt haben die Ortsgerichte die Rundverfügung über folgende Kommunikationswege erhalten:
- rund 2/3 digital per E-Mail
- rund 1/3 per Papier auf dem Postweg
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Fragestellung
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"Es ist beabsichtigt, dass die Umsatzmeldung ab 2023 möglichst nur einmal pro Jahr zu erstellen ist (Jahresmeldung).
Wie beurteilen Sie diesen Zeitaufwand?
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Umfrage-Ergebnisse
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Das Ergebnis dieser Umfrage lautet:
71,6 % sagen: "Eine jährliche Meldung ist zwar Zusatzaufwand - aber für mich machbar."
7,8 % sagen: "Dieser Zusatzaufwand ist für mich nicht leistbar."
20,6% befindet sich in der "kritischen Mitte". Dies ist durchaus ein Anteil unter den Ortsgerichtsvorsteher/innen, der zur Kenntnis zu nehmen ist. Diese entscheiden sich nicht für ein klares Ja oder Nein, sondern differenzieren ihre Meinung. Es ist zu beobachten, dass die Meinungen sehr polarisieren - von klarer Zustimmung bis eindeutiger Ablehnung. Die Meinungsäußerungen differieren sehr stark und werden auch teils polemisch geäußert.
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Kurzkommentare
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Im Rahmen der Umfrage gab es die Möglichkeit die probeweisen Umsatzmeldungen für die kommenden drei Monate (April + Mai + Juni 2022) mit eigenen Worten zu kommentieren.
Erwartungsgemäß gibt es hier ein vielschichtiges Meinungsbild:
Viele äußern Verständnis für die Umsatzmeldung und auch die Umsatzbesteuerung.
- Der Wunsch ist nachvollziehbar, Mehrarbeit für uns
- Es ist sicherlich keine Freude und weiterer Aufwand, aber es sind halt gesetzliche Vorgaben...
Eingefordert wird auch hier wieder: Fortbildung und konkrete Einweisung durch die Amtsgerichte.
- Probelauf finde ich gut. Eine kurze Fortbildung bzw. Einweisung hätte ich für sinnvoll gehalten.
Kritisiert werden der hohe Verwaltungsaufwand, der nach Einschätzung von vielen in keinem vernünftigen Verhältnis zu möglichen Steuereinnahmen steht.
- Ein zusätzlicher unglaublicher Verwaltungsaufwand!
- Ein enormer zusätzlicher Aufwand
- Unnötiger Bürokratismus und nicht erheblichen zeitlichen Aufwand
- Vollkommen unverständlich (Aufwand/ Nutzen)
- Reine Eurobürokratie!
- Mir hat sich die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme, trotz Erklärungsversuchen der Justizverwaltung, bisher nicht erschlossen. Es gibt in der Politik den Ansatz das Steuerrecht zu entflechten. Diese neue Regel widerspricht dem.
Insbesondere wird kritisiert, dass dieser Aufwand bei den Ehrenamtlichen hängen bleibt und solche statistischen Meldungen nichts direkt mit dem Ehrenamt zu tun haben.
- Wieder zusätzlicher, bürokratischer Aufwand, der die ehrenamtliche Tätigkeit erschwert.
- Es muß gemacht werden, damit die übergeordnete Instanz einen Überblick erhält. Bin aber gespalten, ob dies und insbesondere die weitergehenden Umsatzmeldungen die Lust am Ehrenamt stärken..
- Ein völlig unnötiger Mehraufwand für Menschen im Ehrenamt. Da darf man sich nicht wundern, wenn wieder ein paar OG Mitglieder das Amt niederlegen. Ich möchte ausdrücklich darum bitten, dass wir gemeinschaftlich an diesem Thema dran blieben.
Skeptisch sind einige, ob es bei der angekündigten Meldung - einmalig pro Kalenderjahr - bleibt.
- Ich hoffe, dass es eine Umstellung auf eine Jahresmeldung gibt. Für viele kleine Ortsgerichte ist eine monatliche Meldung schon eine große Belastung.
- Die probeweise Umsatzmeldung kann ich nachvollziehen. Ich bin allerdings gespannt, wie die Meldungen ab dem 01.01.2023 erfolgen und mit welchen Aufwand das verbunden ist.
- Die probeweise Dokumentation ist grundsätzlich nicht schlimm. Die Frage ist für mich, ob das dann so weitergehen soll? Ich dokumentieren ja schon einmal im Buch. Was soll dann die zusätzliche Dokumentation?
Angesprochen wird in diesem Zusammenhang auch die Datensicherheit und der Schutz der digitalen Daten.
- Mein PC ist auch nicht sicher genug um sensible Kundendaten des Amtsgerichts zu speichern. Die Verantwortung für Datenpannen möchte ich nicht übernehmen.
- Hier sind wir beim Thema E-Mail. Das ist wie eine Postkarte, kein Brief. Wenn einer an die Daten will, kommt er auch dran.
Auch gibt es Ortsgerichte, die sich noch nicht äußern können, da sie die Rundverfügung von Anfang März 2022 - bis Ende April 2022 ! - noch gar nicht erhalten haben:
"Leider liegt der Inhalt des Schreibens vom Oberlandesgericht noch nicht vor, deshalb kann keine Aussage getroffen werden."
"Mir ist der Inhalt der Rundverfügung noch nicht bekannt."
Dass es der Justizverwaltung in Hessen nicht möglich ist, eine Rundverfügung innerhalb von zwei Monaten = acht Wochen an alle Ortsgerichte zu verschicken, bleibt unverständlich und ist nicht nachvollziehbar.
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Redaktionelle Zusammenfassung
Autor: Reinhard Wacker (Stand: 03.06.22)
Text darf mit Quellenangabe "Fachinformation das.ortsgericht" und mit Verlinkung auf diese Website verwendet werden.
Eine vollständige Veröffentlichung der Umfrageergebnisse erfolgt in einer gesonderten Publikation im Laufe des Monats Juni 2022.
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