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UMSATZMELDUNG

Umsatzmeldung - Ortsgerichte


Ab 2023 sollten zahlreiche Umsätze der Ortsgerichte in Hessen umsatzsteuerpflichtig werden.

Dies wurde nun bis voraussichtlich Ende 2026 aufgeschoben.

Die jeweiligen Handlungsgrundlagen werden chronologisch dokumentiert.

Hierzu werden Dokumente verlinkt und Fragen aus der Praxis der Ortsgerichte beantwortet.




 

Letzte Änderung am Dienstag, 3. März 2026 um 17:55:24 Uhr.




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