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Mai 2022 - FAQ-Liste vom OLG Frankfurt


Mitte Mai 2022 gab das OLG - Oberlandesgericht - Frankfurt am Main eine "FAQ - Frequently Asked Questions"-Liste, also eine Liste mit häufig gestellten Fragen und Antworten, heraus.

Diese ist unter Dokumente verlinkt.




03.03.22 - Erste Datenerhebung - OLG Frankfurt


Die Rundverfügung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 03.03.2022 bezieht sich auf das Schreiben der Justizministerin vom 20.12.2021.

Konkretisiert werden die Leistungen der Ortsgerichte, die künftig umsatzsteuerpflichtig werden:

- Beglaubigung einer Unterschrift
- Beglaubigung der Abschrift einer Urkunde
- Schreibgebühren für Ausfertigungen und Abschriften
- Schätzungen.

Um eine Datenerhebung durchzuführen, soll eine Umsatzmeldung (pro Monat im 2. Quartal 2022) aller Ortsgerichte an das jeweilige Amtsgericht erfolgen.

Diese soll die Grundlage für die weiteren Überlegungen und Arbeitsschritte bilden.




20.12.21: Erste Ankündigung HMJ

Erstmals erwähnt wurde die Umsatzbesteuerung durch die Hessische Ministerin der Justiz, Frau Eva Kühne-Hörmann, im Schreiben an alle Ortsgerichte vom 20.12.2021.

Aufgrund von Anpassungen im Umsatzsteuergesetz an die Mehrwertsteuersystemrichtlinie der Europäischen Union wird sich mit Wirkung zum 01.01.2023 die Besteuerung der öffentlichen Hand grundlegend ändern.

Künftig sind alle Leistungen der Länder umsatzsteuerpflichtig, die auch von privaten Anbietern erbracht werden könnten. Unter anderem gehören dazu die Schätzung und Beglaubigungen durch die Ortsgerichte.




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