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PRAXISTREFFEN DER ORTSGERICHTSPERSONEN

Praxistreffen vor Ort

Die Amtsgerichte bieten nur selten Treffen für die Ortgerichte an. Zahlreiche Ortsgerichtsvorsteherinnen und Ortsgerichtsvorsteher haben daher gebeten, Praxistreffen für fachlichen Austausch der Ortsgerichtsmitglieder zu organisieren.

Wir treffen uns daher zum gemeinsamen Informationsaustausch - mit direktem Praxisbezug für die Arbeit der Ortsgerichte.

Zahlreiche Praxistreffen fanden seit 2016 in verschiedenen hessischen Gemeinden und Städten statt. Diese haben sich in der ortsgerichtlichen Praxis gut bewährt.

Mehrere Termine an verschiedenen Orten in Hessen konnten so organisiert und durchgeführt werden.




Termine + Orte - 2024


Termine


werden rechtzeitig vorher angekündigt.




Zielgruppe


Das Praxistreffen vor Ort richtet sich an:

* alle Ortsgerichtsmitglieder (Ortsgerichtsvorsteher/in, Ortsgerichtsschöffen, Ortsgerichtsschöffinnen)

- unabhängig von der Dauer der Amtszeit -

* Hilfskräfte beim Ortsgericht

* entsprechende Verwaltungsmitarbeiter/innen




Anmeldung per Email


Senden Sie eine eMail mit Ihren Kontaktdaten an: praxistreffen (at) ortsgericht.info

Geben Sie bitte den gewünschten Ort/Termin an, an dem Sie teilnehmen möchten.

Bitte geben Sie auch an, ob Sie ganztags oder nur am Vormittag oder nur am Nachmittag teilnehmen möchten.




Storno-Garantie


Storno-Garantie - auch bei kurzfristiger Absage

Wenn Sie sich für eine Teilnahme interessieren, dann melden Sie sich bitte an. Dies ist für die Organisation wichtig - damit möglichst gut und zielgerichtet geplant werden kann.

Eine eventuelle Stornierung Ihrer Anmeldung ist bis drei Werktage vor dem Tag der Veranstaltung möglich.

Bitte melden Sie sich ebenfalls, falls Ihnen aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen eine Teilnahme nicht möglich sein sollte. Wir finden ganz sicher eine Ersatzlösung.




Fahrtkosten / Kostenbeiträge


Fahrtkosten werden auf vorherigen Antrag von Ihrer Kommune übernommen.

Stellen Sie bei Ihrer Gemeinde oder Stadt rechtzeitig vorher einen Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten / Reisekosten.

Auch diese Kosten zählen neben der Kostenbeiträgen zu den Kosten der Geschäftsführung (Verweis auf § 28 Ortsgerichtsgesetz) und sind von der Gemeinde- oder Stadtverwaltung zu übernehmen.





Organisatorische Hinweise


Es soll ein persönlicher Austausch sowie eine Diskussion in der Runde möglich sein. Daher ist die Anzahl der Teilnehmer/innen begrenzt.

Die Plätze werden in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen vergeben.

Sobald Ihre Anmeldung eingegangen ist, erhalten Sie in jedem Fall eine Eingangsbestätigung; die Terminbestätigung (oder eine Absage, falls der gewünschte Termin bereits ausgebucht sein sollte) folgt spätestens in der Woche vor dem Termin.

Sie erhalten als Teilnehmer dann eine konkrete Anfahrtbeschreibung sowie weitere Informationen zur Veranstaltung.

Eine Anmeldung nur für den Vormittag oder den Nachmittag ist ebenfalls möglich.

Ihre mitgeteilten Daten werden nur für die Durchführung der Veranstaltung und Zusendung von Infomaterial / E-Mails gespeichert und nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben.




Fragen + Anregungen?


Haben Sie weitere Fragen oder Anregungen?

Schreiben Sie eine E-Mail an:

praxistreffen (at) ortsgericht.info

Wir beantworten gerne Ihre Fragen und nehmen Anregungen - soweit möglich - auf.

P.S. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin einen Brief oder ein Telefax senden. Die Kontaktdaten finden Sie hier.




 

Letzte Änderung am Dienstag, 12. Dezember 2023 um 23:51:03 Uhr.




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