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UMFRAGE 06.2022 - NACHLASSSICHERUNG
 

Es wurde eine Umfrage unter den Ortsgerichten durchgeführt.

Diese Umfrage lief vom 20. Juni bis einschließlich 30. Juni 2022 = 10 Tage.

76 Ortsgerichtsvorsteher/innen haben daran teilgenommen und die Umfrage vollständig abgeschlossen.

Nachfolgend sollen die wichtigsten Umfrageergebnisse erläutert werden.




Fragestellung

Alle Fragestellungen bezogen sich auf das Dienstgeschäft "Nachlasssicherung".

Es sollte erfragt werden, wie häufig dieses Dienstgeschäft ausgeführt wird, wie gut die Unterstützung durch die beteiligten Behörden ist, ob es eine Handlungsanweisung vom zuständigen Amtsgericht gibt.

Weiterhin gab es Raum für individuelle Kommentare und Anmerkungen.




 
 



Umfrage-Ergebnisse

Das Ergebnis dieser Frage lautet:

64,5% haben bereits schon einmal eine Nachlasssicherung durchgeführt.

35,5% haben bisher noch keine Nachlasssicherung durchgeführt.

Das Dienstgeschäft der Nachlasssicherung ist somit eines, das in jedem Fall alle Ortsgerichtsvorsteher/innen betrifft. Es wird im Laufe der Amtszeit zu bearbeiten sein.




Fragestellung

Wie viele Nachlasssicherungen fallen bei Ihrem Ortsgericht pro Jahr an?




 
 



Umfrage-Ergebnisse

Das Ergebnis dieser Umfrage lautet:

Bei rund der Hälfte der Befragten fällt pro Jahr maximal 1 Nachlassicherung an.

Bei ca. 15% sind es 2 - 3 Nachlassicherungen pro Jahr.

Bei ca. 5% sind es mehr als 4 Nachlasssicherungen pro Jahr.


Das Dienstgeschäft der Nachlassicherung ist somit nicht allzu häufig; es ist kein Tagesgeschäft.

Dennoch verlangt auch dieses Dienstgeschäft eine kompetente und rechtssichere Durchführung.

Auch die Dokumentierung und der Bericht an das Amtsgericht ist möglichst nach einheitlichem Schema zu erstellen, damit alle wichtigen Punkte berücksichtigt und erwähnt sind.




Fragestellung

Haben Sie von Ihrem Amtsgericht allgemeine und erläuternde Handlungsanweisungen zur Durchführung einer Nachlasssicherung erhalten?




 
 



Umfrage-Ergebnisse

Das Ergebnis dieser Frage lautet:

82,9% haben keine allgemeinen und erläuternden Handlungsanweisungen von ihrem Amtsgericht zur Durchführung einer Nachlasssicherung erhalten.

Nur 17,1% liegt eine solche Handlungsanweisung vor.



Ein sehr negatives Ergebnis: es gibt keine allgemein verfügbare Handlungsanweisung für das wichtige Dienstgeschäft der Nachlasssicherung.

Hier besteht dringender Nachholbedarf: eine allgemeine Handlungsanweisung / Checkliste muss den Ortsgerichtsvorsteher/innen an die Hand gegeben werden.

+++ Beim Praxistreffen-online am 06.07.22 wird eine solche Checkliste vorgestellt. Sie soll als Grundlage für eine korrekte Durchführung der Nachlasssicherung dienen. Weitere Infos finden Sie hier.




Kurzkommentare

Im Rahmen der Umfrage gab es die Möglichkeit mit eigenen Worten zu kommentieren.

Nachfolgend einige Auszüge aus den Kommentaren.

Ortsgerichtsvorsteher, die sich bei der Durchführung einer Nachlassicherung sicher fühlen kommentieren so:

Wir wissen, was das Nachlassgericht braucht und haben möchte – und wie das anschließende Prozedere ist.

Weil wir im Ortsgericht nach bekannten Angaben vorgehen.

vor allem: die langjährige Erfahrung

Verwaltungsstudium

Ich war bis zum Ruhestand als Diplom-Rechtspfleger bei einem Amtsgericht tätig.

Ich sehe es unproblematisch an, mit Geduld, verantwortungsvoll, exakt und Übersicht die Thematik abarbeiten.

Ich kenne die zu treffenden Maßnahmen seitens des Ortsgerichts aus meiner früheren Tätigkeit als Polizeibeamter. Zudem habe ich bei allen vergangenen Nachlasssicherungen anschließend Rücksprache mit dem zuständigen Rechtspfleger des Nachlassgerichts gehalten. Von dort wurden die von uns im Ortsgericht getroffenen Maßnahmen bestätigt.

Zahlreiche Ortsgerichtsvorsteher fühlen sich aber unsicher und oftmals vom Amtsgericht allein gelassen:

Was ist genau zu tun und zu dokumentieren: das ist unklar

Was treffe ich vor Ort an, keine Routine in der Abwicklung solcher Fälle

Weil ungeschult und nur mit Nachfragen beim Amtsgericht die Sicherungen durchgeführt wurden

Zu wenig Erfahrung

Keine Schulung, bzw. Belehrung

Auch nach einem Telefonat mit einer Mitarbeiterin des Amtsgerichts konnten nicht alle Fragen geklärt werden. Die Mitarbeiterin war wohl auch unsicher.

Da es keine Anweisung gibt, wie genau so etwas von statten geht, kann man sich nur unsicher fühlen.

dies kommt hier im eher ländlichen Bereich nur sehr selten vor, dementsprechend fehlt die notwendige Erfahrung und Routine

Es stellt sich öfter die Frage, ob diese wirklich notwendig ist oder es eine andere Möglichkeit der Regelung gibt. Das Amtsgericht ist an Wochenenden oder Feiertagen auch nicht zu erreichen für Abstimmungen etc.

fehlende Info durch das Amtsgericht

Fehlende Informationen und i.d.R. sehr umfangreiche und zeitaufwendige Bestandsaufnahme

Weiterhin wurden freie Kommentare abgegeben:

Mich interressiert, wie sich andere Ortsgerichte in Sachen Nachlassicherung verhalten bzw. ob es dort konkrete Anweisungen zur Nachlasssicherung des zuständigen Nachlassgerichts gibt.

Hoffe im Praxistreffen hierzu nähere Informationen zu erhalten

Schriftliche Anweisung und eine persönliche Einführung durch Mitarbeiter/in des Amtsgerichts wäre sinnvoll.

Schulungen und gute Betreuung durch die Amtsgerichte. Der schriftliche Aufwand ist enorm für die Erstellung aller Niederschriften und Verzeichnis der vorgefundenen und sichergestellten Vermögensteile. Die Gebühr dafür nebst menschlicher Zumutung ist völlig daneben.

Sinnvoll wäre eine klare Checkliste, die vom Amtsgericht rechtssicher aufgestellt ist.

Am Wochenende, wo kein Amtsgericht erreichbar ist, können wir die Wohnung schließen. Doch ist schon vorgekommen, dass uns das Amtsgericht hinwies, das hätten wir nicht tun dürfen.

Bei Entscheidungen was den Wohnraum betrifft (Freigabe zur Räumung, Renovierung und Weiternutzung) bedarf es mehr Kompetenzen.

Die festgelegte Gebühr ist bei weitem zu niedrig für eine derartige Aufgabe


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Redaktionelle Zusammenfassung

Autor: Reinhard Wacker
(Stand: 02.07.22)

Text darf mit Quellenangabe "Fachinformation das.ortsgericht" und mit Verlinkung auf diese Website verwendet werden.

Eine vollständige Veröffentlichung der Umfrageergebnisse liegt in einer gesonderten Publikation - Ebook im PDF-Format vor. Dieses kann angefordert werden per Email an: praxistreffen@ortsgericht.info







Alle Fragen - Übersicht


Auflistung aller Fragen der Online-Umfrage



1. Haben Sie schon einmal eine Nachlasssicherung mit Ihrem Ortsgericht durchgeführt?

2. Wie viele Nachlasssicherungen haben Sie persönlich insgesamt mit Ihrem Ortsgericht durchgeführt?

3. Wie viele Nachlasssicherungen fallen bei Ihrem Ortsgericht pro Jahr an?

4. Wann führen Sie ganz konkret eine Nachlassicherung durch? Welche sachlichen Gründe führen zu Ihrer Entscheidung?

5. Steht Ihnen - bei Bedarf notwendige - technische Amtsausstattung (z.B. Schutzanzug, Handschuhe, Mundschutzmasken etc.) zur Verfügung ?

6. Stehen Ihnen - bei Bedarf - geschulte Hilfskräfte zur Verfügung, die Sie bei einer Nachlasssicherung technisch unterstützen (z.B. Feuerwehr, Ordnungsamt, THW)?

7. Haben Sie von Ihrem Amtsgericht allgemeine und erläuternde Handlungsanweisungen zur Durchführung einer Nachlasssicherung erhalten?

8. Ganz allgemein gefragt: Fühlen Sie sich bei der Durchführung und Abwicklung einer Nachlasssicherung kompetent und fachlich sicher?
9. Was sind die Gründe, dass Sie sich fachlich sicher fühlen?

10. Was sind die Gründe, dass Sie sich fachlich eher unsicher fühlen?

11. Berechnen Sie ausschließlich Gebühren und Auslagen nach dem Gebührenverzeichnis für Ortsgerichte? Oder erhalten Sie (zusätzlich) eine "Grundpauschale pro Nachlasssicherung"?

12. Haben Sie zur "Nachlasssicherung" noch weitere Anmerkungen, auch Fragen, Vorschläge, Anregungen, Mitteilungen?




Checkliste für Nachlassicherung

Derzeit gibt noch keine allgemein verfügbare Handlungsanweisung für das Dienstgeschäft der Nachlasssicherung.

Eine allgemeine Handlungsanweisung / Checkliste muss den Ortsgerichtsvorsteher/innen an die Hand gegeben werden.

+++ Beim Praxistreffen-online am 06.07.22 wird eine solche Checkliste vorgestellt.

Sie soll als Grundlage für eine korrekte Durchführung der Nachlasssicherung dienen. Weitere Infos finden Sie hier.




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