Aktuelle Corona-Regeln in Hessen - gültig ab 07.02.2022
Die Landesregierung hat für Hessen die Corona-Regeln an die Lage angepasst.
Der Redaktion wurde vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration am 09.02.2022 auf Nachfrage mitgeteilt: an der bisherigen Rechtslage ändert sich für Ortsgerichte nichts.
Somit gilt - ab dem 07.02.2022 - weiterhin:
Für die Arbeit der Ortsgerichte gelten nur die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln, insbesondere die Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden. Das individuelle Hausrecht kann weitergehende Regelungen vorsehen. Da es sich hierbei um Zusammenkünfte aus beruflichen/ geschäftlichen Gründen bzw. Gerichtsverhandlungen im weitesten Sinne handelt, gelten nach § 1 Abs. 2 letzter Satz i.V.m. § 16 Abs. 2 Nr. 1 Coronavirus-SchutzVO die Kontaktbeschränkungen nicht.
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Aktuelle Regelungen - gültig im Bundesland Hessen
Bitte informieren Sie sich jeweils ganz aktuell auf der Website der Hessischen Landesregierung
https://hessen.de/handeln/corona-in-hessen
Weitere Infos im Corona-Bulletin
https://soziales.hessen.de/Corona/Bulletin/Tagesaktuelle-Zahlen
--- Redaktion das.ortsgericht ---
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