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 LANDTAGSWAHL 2018
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CDU HESSEN

CDU Hessen


Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU

Landesliste 1 - Weitere Infos: https://wahlen.hessen.de/land-hessen/landtagswahl-2018/landesliste-1

Antworten erfolgten über den Generalsekretär der CDU Hessen, Herrn Manfred Pentz

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Antworten der CDU Hessen auf die Wahlprüfsteine der Ehrenbeamten der Ortsgerichte


1. Allgemeine Fragen zum Ortsgericht als Ehrenamt

Geben Sie eine dauerhafte institutionelle Bestandsgarantie für die Ortsgerichte in Hessen als Verwaltungseinheiten im gesamten Bundesland ab?

Ja, denn die Tätigkeit der Ortsgerichte ist außerordentlich wichtig und in ihrer Bedeutung nicht hoch genug einzuschätzen. Sie ist ein gelungenes Beispiel für eine bürgernahe Verwaltung in Hessen. Diese wäre jedoch nicht möglich, ohne das ehrenamtliche Engagement der Ortsgerichtsmitglieder. Es ist uns daher ein großes Anliegen den Mitgliedern der Ortsgerichte als Ehrenbeamten unseren Dank für ihre ehrenamtliche Tätigkeit auszusprechen.

Wie stehen Sie zu einer Anpassung der Ortsgerichtsbezirke, um die Arbeitsbelastung bei sich ändernden Einwohnerzahlen anzupassen?

Um die betreffenden Ehrenbeamten nicht zu überfordern und die Tätigkeit grundsätzlich attraktiv zu gestalten müssen wir, wo sich erkennbar dauerhaft örtlich eine Überbelastung ergeben kann, auch die Möglichkeit einer Anpassung der Ortsgerichtsbezirke in die weiteren Überlegungen mit einbeziehen.

Wie gewährleisten Sie den personellen Nachwuchs für diese rund 4.500 Ehrenbeamten in den kommenden Jahren?
Wie wird die persönliche Wertschätzung der Ehrenbeamten beim Ortsgericht erhöht? Wird die EhrenamtsCard und das HessenTicket auch für Ehrenbeamte ausgegeben, die bisher keinen Anspruch darauf haben?

Die Bedeutung des Ehrenamtes wird auch dadurch dokumentiert, dass die Förderung des Ehrenamtes nun als Staatsziel in die Hessische Verfassung aufgenommen werden soll. Dieses Versprechen der CDU hat Niederschlag im Koalitionsvertrag der auslaufenden Legislaturperiode gefunden und war der Impuls für eine umfassende Verfassungsreform, über die die Wählerinnen und Wähler am 28. Oktober im Rahmen einer parallel stattfinden Volksabstimmung abstimmen können.
Im Wahlprogramm der CDU Hessen für die neue Legislaturperiode haben wir uns im Bereich Ehrenamt unter anderem vorgenommen die von uns eingeführte Ehrenamtskarte weiter auszubauen und vor Ort weiter zu verankern. Sie soll bereits ab einer Gesamtsumme von 260 Stunden im Jahr als Dankeschön ausgegeben werden – denn das Ehrenamt ist der Kitt unserer Gesellschaft. Wir wollen zudem jedem Inhaber der Ehrenamtscard ein Hessenticket zur Verfügung stellen.
Ihre Anregung, die Angebote für Ehrenamtliche auszudehnen, beziehen wir in unsere weiteren Beratungen mit ein.
Wir gehen davon aus, dass die Wertschätzung, die das Ehrenamt in Hessen erfährt, gepaart mit der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Ehrungen für entsprechend lange Mitgliedschaft in Ortsgerichten dafür sorgt, dass sich auch in Zukunft ausreichend viele Menschen in diesem besonderen Ehrenamt engagieren.

2. Fragen zur konkreten Arbeitsunterstützung der Ortsgerichte / Arbeit bei Gebäudeschätzungen
Problem: Die Ortsgerichte befinden sich organisatorisch zwischen den Kommunen und der Hessischen Justizverwaltung.
Bei Fragen der sachlichen Ausstattung (z.B. Dienst-PC, Software, Diensträume, Arbeitsvorlagen auf dem PC) schieben sich diese gegenseitig die Kostentragung zu. Meist ist das Ergebnis: dass sich bei den Ortsgerichten gar nichts bewegt. Letztlich führt das zu Frustration und Enttäuschung bei den Ehrenamtlichen.

4. Fortbildung - Kostenübernahme
Werden die Amtsgerichte künftig regelmäßig Fortbildungsmaßnahmen für die Ortsgerichte anbieten? Wie wird die Fort-/Weiterbildung im Bereich der Ehrenamtlichen in der Justiz aussehen?
Auch bei der persönlichen Fort- und Weiterbildung schieben sich Amtsgerichte und Kommunen gegenseitig die Kostentragung zu. Dies führt zu Frustration und Enttäuschung bei den Ehrenamtlichen.

5. Digitalisierung / Neue Technologien
Wie stehen Sie zu einer Professionalisierung der Ortsgerichte im Bereich der Justizverwaltung: durch digitale Sachbearbeitung mit PC, Digitaler Datenaustausch mit den Amtsgerichten, Digitaler Tagebuchführung?

Die Fragen 2, 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet:

Die CDU und die von ihr getragene Fraktion stehen in konstruktivem Austausch mit den Vertretern aller in der Rechtspflege tätigen Verbänden, auch mit den Vertretern der Mitglieder der Ortgerichte. In diesen sehr konstruktiven Gesprächen sind die in den Fragen 2, 4 und 5 thematisierten Punkte nie konkret angesprochen worden. Daher würden wir uns freuen, wenn wir bei unserem nächsten Gespräch diese Punkte vertiefen könnten, um gemeinsam nach umsetzbaren Verbesserungsmöglichkeiten bzw. Weiterentwicklungsmöglichkeiten zu suchen. Keine Partei steht wie die CDU so konsequent für gute Konzepte im Bereich der Sicherheit. Hierzu zählt ausdrücklich auch der Bereich der Rechtspflege, was unsere wichtigen Schwerpunktsetzungen im Bereich der Justiz beweisen.

3. Gebührenordnung - Stundensatz bei ehrenamtlichen Richtern + Ortsgerichtsmitgliedern einheitlich gestalten - Auslagenerstattung
Wie stehen Sie zu einer Runderneuerung der Gebührenordnung der Ortsgerichte, incl. einer einheitlichen Neuregelung bezüglich eines Stundensatzes für die Ortsgerichtsmitglieder/Ortsgerichtsschöffen (analog der ehrenamtlichen Richter/Schöffen)?

Bei einer Anpassung der Gebührenordnung ist letztlich zu bedenken, dass die Ortsgerichtsmitglieder ihre Gebühren im Rahmen einer Aufwandsentschädigung und nicht als Arbeitsentgelt oder Besoldung erhalten. Anders als bei Schöffen und ehrenamtlichen Richtern, die ihre Tätigkeit während ihrer Arbeitszeit verrichten und deswegen in der Regel einen Verdienstausfall zu beklagen haben, dürfte die Tätigkeit als Ortsgerichtsmitglied zeitlich flexibler zu gestalten sein. Dies alles ist bei einer Überarbeitung der Gebührenordnung zu bedenken.

Welche Lösung haben Sie für die Durchführung von Schätzungen durch die Ortsgerichte für Sozialhilfeträger, die sich gegenüber den Ortsgerichten auf die Gebührenfreiheit berufen - was ebenfalls zu Frustration und Enttäuschung führt?

Die angesprochene Gebührenfreiheit der Schätzungen für Sozialhilfeträger ist ein wichtiges Thema. Gerade wenn diese Schätzungen bei einem Ortsgericht vermehrt beantragt werden, ist ein gewisser Unmut der Ortsgerichtsmitglieder aus unserer Sicht durchaus verständlich. Andererseits ergibt sich die Kostenfreiheit von Wertgutachten, die für Sozialbehörden erstellt werden, unmittelbar aus Bundesrecht. Der Sinn dieser Regelung liegt darin, im Bereich der Sozialleistungen die verfügbaren, der Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit dienenden Mittel möglichst ungeschmälert ihren eigentlichen Zweckbestimmungen zuzuführen, indem die Leistungsempfänger und Leistungsträger von vermeidbaren Kostenbelastungen freigehalten werden. Diese Gesichtspunkte sind gegeneinander abzuwägen. Die CDU und die von ihr getragene Fraktion stehen jedoch im konstruktiven Austausch mit den Vertretern der Mitglieder der Ortgerichte. Wenn wir in diesen Gesprächen praktikable und umsetzbare Lösungsansetze entwickeln können, werden wir diese in die Beratungen auf Bundesebene entsprechend einbringen.




 

CDU Hessen

Stellungnahme - Bisheriger Koalitionsvertrag

Stellungnahme zu den von Ihnen zitierten Punkten des Koalitionsvertrags:

Ehrenamt 4. Bürgergesellschaft stärken – Freiheit sichern

CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für die freie, sichere und soziale Bürgergesellschaft.
Sicherheit und Prävention, Respekt und Engagement zeichnen diese Bürgergesellschaft aus. Wir wollen Politik mit den Menschen machen und nicht über ihre Köpfe hinweg. Wir wollen ihre Ideen und ihre Kreativität in allen Bereichen der Landespolitik stärker nutzen. Wir wollen eine neue Kultur der Beteiligung für unser Land, in der das Mitmachen und Mitgestalten als Freude empfunden werden.
Wir wertschätzen das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger und wollen sie stärker an den politischen Prozessen beteiligen.
Hessen ist so vielfältig wie die Menschen, die hier leben. Sie alle sind eingeladen, sich aktiv an der Zukunftsgestaltung unseres Landes zu beteiligen.
(Zeilen: 190 ff.)

Staatsziel Ehrenamt

Unabhängig von dem Ergebnis des Verfassungskonvents werden wir der hessischen Bevölkerung folgende, die Verfassung ändernde Regelungen noch in dieser Legislaturperiode zur Abstimmung vorlegen:


1. Verankerung des Staatsziels Ehrenamt (Zeilen: 1892 - 1896)

Die von Ihnen genannte Passage aus dem Koalitionsvertrag, die eine wichtige Forderung aus unserem letzten Wahlprogramms war, war der Impuls für eine Verfassungsenquete, in der alle demokratischen Fraktionen im Hessischen Landtag entsprechende Gesetzesvorlagen zur Änderung der Verfassung erarbeitet haben. Durch diese Gesetzesvorlagen haben wir alle seitens des Parlaments erforderlichen Voraussetzungen geschaffen, damit die Hessinnen und Hessen mit der Wahl am 28. Oktober unter anderem auch über die Verankerung des Staatsziels Ehrenamt in der Verfassung abstimmen können. Dies ist einer der vielen Belege, dass die CDU Punkte, die sie verspricht, auch umsetzt.

Ehrenamt + Bürgerengagement im Mittelpunkt

Dieses bürgerschaftliche Engagement in all seinen Facetten braucht und verdient unsere Unterstützung und Anerkennung. Deshalb wollen wir durch eine Anerkennungskultur das Engagement in der gesellschaftlichen Bedeutung unterstreichen und mehr Menschen, insbesondere auch Jugendliche, für das Ehrenamt begeistern.

Im Zuge der geplanten Verfassungsänderung werden wir die Aufnahme des Staatsziels „Förderung des Ehrenamtes“ der Bevölkerung zur Abstimmung vorlegen.

Wir werden die Landeskampagne „Gemeinsam Aktiv“ zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements fortsetzen, und als zentrales Instrument der Anerkennungskultur in Hessen fortführen.

Dazu gehören Qualifizierung und Weiterbildung, professionelle Begleitung und unterstützende Strukturen, wie die Freiwilligenagenturen, oder die Landesehrenamtsagentur.

Erfolgreiche Instrumente zur Förderung der Anerkennungskultur wie Landesehrenbrief, die zahlreichen „Auszeichnungen des Monats“, den Versicherungsschutz für Ehrenamtliche, die Ehrenamts-Suchmaschine, das Zeugnisbeiblatt oder die Ehrenamtscard werden wir weiterentwickeln.

Darüber hinaus wollen wir die Anerkennungskultur durch neue Ansätze weiter stärken; deshalb werden wir z.B. prüfen, ob ehrenamtliches Engagement ein Einstellungsbonus im öffentlichen Dienst sein kann, um Vorbild zu sein.

Wir streben die Entwicklung einer Ehrenamts-Börse an, bei der sich ehrenamtlich Engagierte generationenübergreifend registrieren können, um für ihre Arbeit im Sinne der Gemeinschaft „Guthaben“ zu erwerben, die später eingelöst werden können, um selbst Unterstützung oder Hilfen zu erhalten.

(Zeile: 2201 ff.)

Abbau bürokratischer HürdenWir wollen prüfen, wo bürokratische Hürden, die die Arbeit von ehrenamtlich arbeitenden Vereinen und Bürgerinnen und Bürger erschweren, weiter abgebaut werden können.

(Zeile 2239 f.)

Zu den genannten Passagen wird aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam Stellung genommen:

Das Ehrenamt ist der Kitt für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Dieses Engagement für das Gemeinwohl trägt wesentlich zu einem menschlichen und solidarischen Miteinander bei und festigt demokratische Strukturen. Damit Hessen stark bleibt, setzen wir diesen Weg fort. Die CDU-geführte Landesregierung fördert ehrenamtliche Tätigkeiten mit einer Fülle von Initiativen und Programmen:

LandesEhrenamtsagentur Hessen (LEAH)

Die LandesEhrenamtsagentur Hessen (LEAH) ist Anlaufstelle für Beratung, Vernetzung, Projektentwicklung und -begleitung des Ehrenamts und unterstützt Kommunen, Verbände und Vereine, aber auch engagierte Einzelpersonen in allen Fragen rund um das Ehrenamt. Die LEAH hat ihren Sitz in den Räumlichkeiten des Landessportbunds Hessen.

Hessisches Engagement-Lotsen-Programm

Rund 600 Engagement-Lotsen in knapp 100 Kommunen wurden bisher ausgebildet. Das seit 2004 laufende Programm wird auf hohem Niveau fortgesetzt. Über Regionale Servicestellen und Workshops für kommunale Vertreter wird die Vernetzung der Standorte und Engagement-Lotsen vorangebracht.

Patenschaften – neues Programm

Durch Patenschaften kann in vielen Bereichen wirksame Alltagsunterstützung (z.B. Altenhilfe, Integration, Flüchtlingshilfe, Jugendhilfe, Familie, Bildung) geleistet werden. Die LEAH hat hierzu eine webbasierte Plattform aufgebaut, die Informationen, Qualifizierungselemente und Vernetzungsmöglichkeiten zum Aufbau neuer Patenschaftsprojekte bietet.

Ausbau Fachkräftenetzwerke zur Engagementförderung

Mit unterschiedlichen fachlichen Angeboten, wie Qualifizierungen, Netzwerkveranstaltungen und Beratungen hat die LEAH den Informationsaustausch und die Vernetzung von Fachkräften der Engagementförderung in Hessen gefördert. Sowohl die Angebote für Verbände als auch für kommunale Vertreter haben die Möglichkeit geboten sich über aktuelle Themen der Engagementförderung auszutauschen. Hiermit wurde auch der Ausbau der lokalen Unterstützungsstrukturen/Anlaufstellen weiter vorangebracht.

Fortbildungsprogramm Freiwilligenmanagement

Die von der LEAH angebotenen Qualifizierungen zum Freiwilligenmanagement wurden weiter durchgeführt. Bisher haben über 300 Fachkräfte die Ausbildung absolviert. Mit speziellen Thementagen und weiteren Angeboten zur Vernetzung wurde das sich bildende Netzwerk an Freiwilligenmanagern in Hessen gestärkt.

Fachtagungsreihe „Aktiv vor Ort –Engagiert für Flüchtlinge“

Im Rahmen der Stärkung der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe wurde zu Beginn des Jahres 2016 die Fachtagungsreihe „Aktiv vor Ort –Engagiert für Flüchtlinge“ gestartet. Ziel ist die Stärkung der hauptamtlichen Fachkräfte, die mit Ehrenamtlichen arbeiten. Unter der Leitung der LEAH wurden 2016 landkreisübergreifend in 3 hessischen Regionen Fachveranstaltungen zur Vernetzung von haupt- und ehrenamtlicher Arbeit in der Flüchtlingshilfe durchgeführt. In 2017 haben über 500 Fachkräfte aus Kommunen und Verbänden die regionalen Veranstaltungen besucht. Auch in 2018 werden gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden hessenweit weitere Fachtagungen für Begleiter und Unterstützer der zahlreichen Ehrenamtlichen und ihrer Helferkreise durchgeführt, um die Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Ehrenamt zu stärken. Mit der Fachtagungsreihe hat die LEAH eine Plattform für Information und gemeinsamer Weiterentwicklung der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe geschaffen.

Ehrenamtssuchmaschine

Die Internetplattform „Ehrenamtssuchmaschine“ zur Vermittlung von ehrenamtlichem Engagement in Hessen wurde um weitere Merkmale und Funktionen ergänzt. So bietet das Portal nun, über die klassische Volltext- und Umkreissuche hinausgehend, vereinfachte Recherche- und Filterfunktionen, die es noch einfacher machen, ein passendes Engagement zu finden. „Neben der etablierten Einbindungsmöglichkeit der Suchmaschine auf den Internetseiten der Landkreise steht das Modul nun auch den Kommunen zur Ergänzung ihres eigenen Internetangebots zur Verfügung. Aber auch Vereine und Initiativen haben nun die Möglichkeit, Detailansichten aus der Suchmaschine auf ihren Seiten einzubinden. Zudem ist gelungen, die Verknüpfung mit der Engagement-Börse „Freinet-online“ zu erweitern und auch die Angebote der auf den Bereich der Flüchtlingshilfe begrenzten Anwendung „People like me“ in der aktualisierten Version der Suchmaschine verfügbar zu machen. Um die „Ehrenamtssuchmaschine“ und ihre neuen Funktionen bekannt zu machen und Anregungen für die Weiterentwicklung des Angebots aufzunehmen, hat die Staatskanzlei gemeinsam mit den Landkreisen regionale Informationsveranstaltungen durchgeführt.

Förderprogramm „Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe“

Das Förderprogramm, das in 2016 pro Landkreis Fördermittel in Höhe von 20.000€ vorsah, ist mit ca. 140 geförderten Projekten und Maßnahmen mit einem Volumen von 290.547 € gut angelaufen.
In 2017 haben im Förderprogramm „Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe“ für die Landkreise und kreisfreien Städte insgesamt 780.000 Euro bereitgestanden. Jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt wurden 30.000 Euro für die Umsetzungen von entsprechenden Projekten und Maßnahmen nach dem Förderprogramm „Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe“ zur Verfügung gestellt. Von den 26 Landkreisen und kreisfreien Städten haben 20 Landkreise und 4 kreisfreie Städte teilgenommen und Gelder aus dem Förderprogramm für entsprechende Projekte und Maßnahmen (insgesamt 429.920 Euro) abgerufen und das Ergebnis von 2016 in 2017 mit über 200 Projekte und Maßnahmen wesentlich gesteigert werden. Das Förderprogramm wird in diesem und im kommenden Jahr fortgeführt.

Modellprojekt „Flüchtlinge für bürgerschaftliches Engagement gewinnen“

Das Modellprojekt ‚Flüchtlinge für bürgerschaftliches Engagement gewinnen‘ in den hessischen Kommunen Roßdorf, Bad Sooden-Allendorf, Diemelstadt, Bürstadt, Eschborn, Gießen, Gudensberg, Mörfelden-Walldorf und Schöneck sind in 2017 der Frage nachgegangen, ob freiwilliges Engagement ein Baustein zur Integration geflüchteter Menschen ist und wenn ja, welche Voraussetzung es zum Erfolg braucht. Das Modellprojekt konnte hierzu wertvolle Erfahrungen liefern. Ziel war es, neu Zugewanderte zu animieren, sich ehrenamtlich in die örtliche Gemeinschaft einzubringen. Alle lokalen Projekte zeigten, dass Geflüchtete gerne aktiv werden, um mit ehrenamtlicher Arbeit einen gesellschaftlichen Beitrag zu leisten.
Das Modellprojekt hat auch gezeigt, dass es weiterer Aufklärung über die Hintergründe und Traditionen rund um das bürgerschaftliche Engagement bedarf, um kulturelle Unterschiede zu überbrücken. Abgerundet wurde das Projekt mit einer Befragung zum Ehrenamt im Kulturvergleich, die ebenfalls Eingang in die Abschlussdokumentation finden wird. Alle Beispiele aus dem Modellprojekt sind auf www.gemeinsam-aktiv.de, dem Portal für bürgerschaftliches Engagement der Hessischen Landesregierung, dokumentiert. In 2018 erschien die ausführliche Abschlussdokumentation.

Relaunch der Internetseite Ehrenamt

Schließlich wurde mit dem vollständigen Relaunch der Internetseite Ehrenamt begonnen. Ziel ist es eine zeitgemäße und ansprechende Außendarstellung der hessischen Ehrenamtskampagne zu erreichen.

Dieses breite Spektrum an Maßnahmen, Projekten und Angeboten zur Unterstützung des Ehrenamtes wurde unter Führung der CDU in den zurückliegenden Jahren eingeführt und ausgebaut. Aus den oben geschilderten Punkten erkennt man auch die stetige Steigerung der finanziellen Ansätze. Diese erfolgreiche Arbeit wollen wir in der kommenden Legislaturperiode fortsetzen.


Justiz

Eine stabile, verlässliche und gut erreichbare Justiz mit qualitativ hochwertigen organisatorischen Strukturen ist ein Garant für den Rechtsfrieden und die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Die hessische Justiz leistet eine bürgernahe, effektive Rechtsprechung auf hohem Niveau. (Zeilen: 1873 ff.)

Der demokratische Rechtsstaat lebt von einer bürgernahen und leistungsfähigen Justiz. Ihre Unabhängigkeit ist Voraussetzung für die Sicherung des Rechtsfriedens in unserer Gesellschaft. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigen moderne und effiziente Arbeitsmöglichkeiten, um ihren unverzichtbaren Beitrag leisten zu können. Durch eine kluge, effiziente Justizstandortpolitik und eine angemessene moderne Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften wollen wir den Justizgewährungsanspruch flächendeckend sichern. (Zeilen: 1904 ff.)


Zu den beiden oben genannten Passagen wird zusammen Stellung genommen:

Ein funktionierender Rechtsstaat ist die Grundlage für eine erfolgreiche wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung unseres Landes. Unsere freiheitliche Demokratie ist ohne einen Rechtsstaat, dem die Bürgerinnen und Bürger vertrauen können, nicht denkbar. Damit dieses Vertrauen erhalten bleibt, ist wesentlich, dass unsere Justiz genügend Zeit hat, um die ihr anvertrauten Aufgaben gewissenhaft und sorgfältig zu erledigen. Wir wollen die erfolgreiche Arbeit der CDU-geführten Landesregierungen fortführen. Gerade in der Justiz konnten wir in der ablaufenden Legislaturperiode viel bewegen. Insbesondere ist es uns gelungen, den durch die Finanz- und Wirtschaftskrise der Jahre 2008/2009 und die Schuldenbremse vorgegebenen Pfad des Personalabbaus zu verlassen und wieder deutlich mehr Personal aufzubauen. Diesen Personalaufbau wollen wir weiter fortsetzen. Angesichts der bevorstehenden Pensionierungswellen in der Justiz und der zunehmend komplexer werdenden Verfahren werden der weitere Stellenaufbau und die Gewinnung hochqualifizierten Personals im Fokus unserer Justizpolitik stehen.

Für die CDU ist klar: Nur eine starke Justiz schafft Sicherheit. In der aktuellen Legislaturperiode wurde die hessische Justiz deshalb personell spürbar verstärkt. So garantieren wir eine hohe Leistungsfähigkeit — auch über das Ende dieser Legislaturperiode hinaus. Etwa 15.000 Menschen sind in der hessischen Justiz beschäftigt. Hessen verfügt über 71 Gerichte, neun Staatsanwaltschaften, eine IT-Stelle, insgesamt 16 Strafvollzugsanstalten, eine Jugendarresteinrichtung und eine Einrichtung zur Sicherungsverwahrung. Wir beabsichtigen, diese Standorte zu erhalten und weiter zu stärken. Zusammenlegungen von Justizbehörden planen wir nicht. Stattdessen werden wir durch innovative Konzepte — wie beispielsweise die Häuser des Jugendrechts — die Justiz auch in der Fläche und insbesondere im ländlichen Raum weiter stärken. Ebenso über Modelle, wie den gerade gestarteten digitalen Servicepoint.

Die Justiz steht — wie die gesamte Gesellschaft — vor großen Herausforderungen. Die Justiz ist ein dynamischer Bereich, in dem sich gesellschaftliche Entwicklungen widerspiegeln. Gesamtgesellschaftliche Herausforderungen stellen auch die Justiz vor immer neue Aufgaben. Insbesondere gilt es, die Digitalisierung voranzubringen, politischen und religiösen Extremismus zu bekämpfen, den Brexit zu gestalten und Kriminalität – auch in immer neuen Erscheinungsformen – mit modernen Konzepten zu bekämpfen.

Die CDU-geführten Landesregierungen haben in den letzten Jahren viel für die Justiz und damit für die Sicherheit in Hessen getan. Diese Anstrengungen wollen wir auch in Zukunft fortsetzen. Die Grundlagen hierfür haben wir mit dem Doppelhaushalt für die Jahre 2018/2019 gelegt. Die Erhöhungen des Haushaltsansatzes gegenüber dem aktuellen Jahr liegen bei über 43 Millionen Euro für das Jahr 2018 und über 49 Millionen Euro für das Jahr 2019. Diese oben beschriebenen neuen Herausforderungen lassen sich nur durch einen verstärkten Personaleinsatz bewältigen. Deshalb haben wir in der ablaufenden Legislaturperiode frühzeitig auf die sich verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen reagiert und gegengesteuert. Die hessische Justiz profitiert vom größten Aufbauprogramm der letzten Jahrzehnte. Seit dem Jahr 2014 wurden rund 500 neue Stellen für gut ausgebildete Fachkräfte geschaffen und alte Personalabbauprogramme gestoppt. Die personelle Verstärkung ist nahezu an allen Stellen der Justiz spürbar. Der Doppelhaushalt 2018 und 2019 sieht insgesamt 234 neue Stellen vor, und zwar auf allen Ebenen: bei den Gerichten, den Staatsanwaltschaften, im Justizvollzug und bei der IT. Wir beabsichtigen, diesen Personalaufbau fortzusetzen und zu verstetigen — insbesondere wenn sich durch sinkende Zahlungen im Länderfinanzausgleich weitere finanzielle Spielräume eröffnen. Denn wir wissen um den Wert des Rechtsstaats und einer funktionstüchtigen Justiz.

Selbstverständlich ist die Leistungsfähigkeit der hessischen Justiz auch Ausfluss der hohen Leistungsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz. Dafür gilt es nicht nur vor Wahlen Danke zu sagen. Vor diesem Hintergrund haben wir für den im Ländervergleich insgesamt sehr vorbildlichen hessischen öffentlichen Dienst das Landesticket eingeführt, dass den Beschäftigten des Landes einen finanziellen Vorteil bietet, der im Rahmen einer weiteren rein monetären Verbesserung nicht darstellbar gewesen wäre.

Vor dem Hintergrund der gemachten Ausführungen sagen wir ganz selbstbewusst, dass wir im Gegensatz zu unseren politischen Mitbewerbern nicht nur die von Ihnen genannten Punkte im Koalitionsvertrag sondern auch wesentliche Punkte aus unserem damaligen Wahlprogramm umgesetzt haben. Neben einer verlässlichen und von Vernunft geprägten Regierungstätigkeit – was in unsteten Zeiten bereits ein wichtiger Wert für sich ist – dürfen die Wähler der CDU darauf vertrauen, dass wir das, was wir ankündigen, auch umsetzen. Hier unterscheiden wir uns maßgeblich von unseren politischen Mitbewerbern. So hat beispielsweise die SPD bereits Maßnahmen im Volumen von rund 4 Milliarden Euro angekündigt, ohne diese mit irgendwelchen Finanzierungsvorschlägen zu hinterlegen. Seriöse, verlässliche und generationengerechte Politik gibt es in Hessen nur mit einer starken CDU in Regierungsverantwortung.


IT-AusstattungWir wollen Qualität und Effizienz der Justizbehörden weiter steigern. Den elektronischen Rechtsverkehr und die IT- Ausstattung wollen wir konsequent fortentwickeln und dabei die Erfahrungen anderer deutscher Länder berücksichtigen und einbeziehen. (Zeilen: 1918 ff.)

Die Digitalisierung der Justiz ist in vollem Gange. Wir werden diesen Prozess weiter fördern und unterstützen. Insbesondere werden wir auch in den kommenden Jahren die notwendigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Digitalisierung der Justiz ein voller Erfolg wird. Dies setzt auch voraus, dass die Digitalisierung bei allen Vorhaben — sei es der digitale Rechtsverkehr, das gemeinsame Fachverfahren, die E-Akte usw. — zusammen mit den Justizbediensteten und nicht gegen sie gestaltet wird. Denn insbesondere die Richterinnen und Richter, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen sowie die Mitarbeiter in den Serviceeinheiten sind es, die in ihrer täglichen Arbeit die IT nutzen müssen.
Wir unterstützen daher den Ansatz, im Rahmen des Akzeptanzmanagements insbesondere bei älteren Kolleginnen und Kollegen Hemmungen vor neuen Techniken abzubauen.
Mit dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 wurde die Einführung der elektronischen Akte in allen großen Verfahrensordnungen bis zum 31. Dezember 2025 angeordnet. Diesen Zeitplan halten wir für realistisch und werden auf seine Einhaltung achten. In der ablaufenden Legislaturperiode haben wir uns dem Ziel des hessischen E-Justice-Programms, die elektronische Akte innerhalb der gesetzlichen Frist bis zum 31. Dezember 2025 einzuführen, weiter genähert. Durch die Schaffung der entsprechenden haushaltsrechtlichen Voraussetzungen hat die CDU-Landtagsfraktion als Teil des Gesetzgebers alles erforderliche dafür getan, dass die E-Akte in der gesetzlichen Frist eingeführt und ein Erfolg werden wird. Dies werden wir auch in Zukunft sicherstellen. Wir sind davon überzeugt, dass die hessische Landesregierung den Zeitplan zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz einhalten und ihre volle Funktionsfähigkeit ab dem 31. Dezember 2025 garantieren wird. Dabei streben wir insbesondere eine Büroausstattung des richterlichen/staatsanwaltschaftlichen Arbeitsplatzes an, die einen gleichwertigen technischen Stand aufweist wie in der Anwaltschaft oder in Rechtsabteilungen von Unternehmen. Einschnitte bei der Ergonomie der elektronischen Akte sollen dabei so weit wie möglich vermieden werden.
Wir wissen, dass die Digitalisierung der Justiz eine der großen Herausforderungen für die Justizpolitik der kommenden Jahre sein wird. Schon in der abgelaufenen Legislaturperiode haben wir insbesondere die für die Einführung der E-Akte erforderlichen Stellen geschaffen. Zuletzt wurden der IT-Stelle vier weitere Stellen zur Verfügung gestellt. Wir sind weiterhin gewillt, sollte es im Zuge der Einführung der elektronischen Akte zu einem bislang nicht vorhersehbaren Mehrbedarf beim Personal kommen, die zur Deckung dieses Bedarfs erforderlichen Stellen zur Verfügung zu stellen.
Dies gilt auch für die Sachmittel, und dies gilt nicht nur für das Programm eJustice, sondern für den gesamten IT-Bedarf. Schon in den nächsten beiden Jahren stehen insgesamt mehr als zehn Millionen Euro für Investitionen in die IT-Ausstattung zur Verfügung (fast 7 Millionen Euro im Jahr 2018 und über 4 Millionen Euro im Jahr 2019; jeweils ohne E-Justice). Über das Jahr 2019 hinaus, können wir derzeit die Kosten für den Gesamtprozess der Digitalisierung der Justiz sowie einen eventuellen personellen Mehrbedarf nicht abschließend beurteilen. Hier eine konkrete Zahl in den Raum zu stellen, wäre unseriös. Aber wir sind von den langfristig kostensparenden Effekten der Digitalisierung überzeugt und werden deshalb die notwenigen Investitionen tätigen. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass der von uns verantwortete Doppelhaushalt 2018/19 sowie alle anderen Landeshaushalte dieser Legislaturperiode gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, FDP und der Linken, beschlossen wurden.

Migranten in der Justiz

Wir wollen deshalb ... Justiz ... noch stärker interkulturell öffnen. Dazu gehören Kurse über Interkulturelle Kompetenz und eine verstärkte Anwerbung von Menschen mit Migrationshintergrund. (Zeilen: 2743 ff.)

Die CDU-geführte Landesregierung hat einen Antidiskriminierungsbeauftragten eingeführt, der über alle Ressorts hinweg die verschiedenen Maßnahmen in diesem Bereich koordiniert. Im Rahmen der Charta für Vielfalt wurde eine Vielzahl von Maßnahmen und Informationsangebote organisiert, um einerseits die Mitarbeiter in der Verwaltung für eine interkulturelle Öffnung zu schulen und zu sensibilisieren und andererseits dieses Thema in die Öffentlichkeit zu bringen und Menschen mit Migrationshintergrund direkt anzusprechen.

Anerkennungs-/Fortbildungskultur

Wir werden die Anerkennungs- und Fortbildungskultur für ehrenamtlich tätige Richterinnen und Richter stärken.
(Zeile: 1963 f.)

Neben den vielen oben beschriebenen Maßnahmen im Bereich des Ehrenamts, hat die CDU-geführte Landesregierung wichtige Leitfäden für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erarbeitet und stetig weiterentwickelt. Zudem führt die CDU-geführte Landesregierung zur besonderen Wertschätzung dieser ehrenamtlichen Tätigkeit regelmäßig Ehrungen der Schöffinnen und Schöffen und der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zum Dienstjubiläum im Hessischen Ministerium der Justiz durch. Im Jahre 2017 waren in den einzelnen Gerichtszweigen insgesamt 5.256 ehrenamtliche Richterinnen und Richter bestellt. Hinzu kommen 2.620 Schöffinnen und Schöffen sowie 1.606 Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen. Diesen allen sprechen wir als CDU Hessen unseren besonderen Dank für ihr ehrenamtliches Engagement aus.




 

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