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 LANDTAGSWAHL 2018
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AFD HESSEN

AfD Hessen


Partei: Alternative für Deutschland - AfD

Landesliste 6 - Weitere Infos: https://wahlen.hessen.de/land-hessen/landtagswahl-2018/landesliste-6

Antworten vom Spitzenkandidaten zur hessischen Landtagswahl, Herrn Dr. Dr. Rainer Rahn

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1. Allgemeine Fragen zum Ortsgericht als Ehrenamt

Geben Sie eine dauerhafte institutionelle Bestandsgarantie für die Ortsgerichte in Hessen als Verwaltungseinheiten im gesamten Bundesland ab?

Antwort: Ja. Die Ortsgerichte erfüllen wichtige Aufgaben und entlasten damit die Justizbehörden wesentlich.


Wie stehen Sie zu einer Anpassung der Ortsgerichtsbezirke, um die Arbeitsbelastung bei sich ändernden Einwohnerzahlen anzupassen?

Antwort: Soweit die Arbeitsbelastung eines Ortsgerichts infolge zunehmender Bevölkerungszahl dauerhaft ansteigt, ist die Anpassung der Bezirke eine Möglichkeit der Entlastung, über die im Einzelfall zu entscheiden ist.

Wie gewährleisten Sie den personellen Nachwuchs für diese rund 4.500 Ehrenbeamten in den kommenden Jahren?

Antwort: Soweit in Ortsgerichten ein Nachwuchsmangel besteht, sollte zum einen eine verstärkte Werbung in der Bevölkerung (z.B. in Vereinen) stattfinden. Zudem kann die persönliche Wertschätzung von Ehrenbeamten durch verschiedene Massanhmen erhöht werden, z.B. die EhrenamtsCard oder das HessenTicket.

Wie wird die persönliche Wertschätzung der Ehrenbeamten beim Ortsgericht erhöht? Wird die EhrenamtsCard und das HessenTicket auch für Ehrenbeamte ausgegeben, die bisher keinen Anspruch darauf haben?

Antwort: s. vorherstehende Antwort.


2. Fragen zur konkreten Arbeitsunterstützung der Ortsgerichte / Arbeit bei Gebäudeschätzungen

Problem: Die Ortsgerichte befinden sich organisatorisch zwischen den Kommunen und der Hessischen Justizverwaltung.

Bei Fragen der sachlichen Ausstattung (z.B. Dienst-PC, Software, Diensträume, Arbeitsvorlagen auf dem PC) schieben sich diese gegenseitig die Kostentragung zu. Meist ist das Ergebnis: dass sich bei den Ortsgerichten gar nichts bewegt. Letztlich führt das zu Frustration und Enttäuschung bei den Ehrenamtlichen.

Antwort: Es ist für Ehrenamtliche unzumutbar, sich im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit um die sachliche Ausstattung bemühen zu müssen. Selbstverständlich ist diese Ausstattung durch die jeweils zuständige Behörde sicherzustellen. Im Falle einer ggf. unklaren Zuständigkeit ist dies durch den Gesetzgeber eindeutig zu regeln.


3. Gebührenordnung - Stundensatz bei ehrenamtlichen Richtern + Ortsgerichtsmitgliedern einheitlich gestalten - Auslagenerstattung

Wie stehen Sie zu einer Runderneuerung der Gebührenordnung der Ortsgerichte, incl. einer einheitlichen Neuregelung bezüglich eines Stundensatzes für die Ortsgerichtsmitglieder/Ortsgerichtsschöffen (analog der ehrenamtlichen Richter/Schöffen)?

Antwort: die Gebührenordnung aus dem Jahr 2012 bedarf sicher einer grundsätzlichen Überarbeitung mit Anpassung der Stundensätze.

Welche Lösung haben Sie für die Durchführung von Schätzungen durch die Ortsgerichte für Sozialhilfeträger, die sich gegenüber den Ortsgerichten auf die Gebührenfreiheit berufen - was ebenfalls zu Frustration und Enttäuschung führt?

Antwort: Sozialhilfeträger können sich nach unserer Auffassung nicht auf die in der Gebührenordnung vorgesehene Gebührenfreiheit berufen. Soweit dies tatsächlich allgemein erfolgt – was uns bislang nicht bekannt war – sollte dies eindeutig geregelt werden.


4. Fortbildung - Kostenübernahme

Werden die Amtsgerichte künftig regelmäßig Fortbildungsmaßnahmen für die Ortsgerichte anbieten?

Antwort: Die zuständigen Amtsgerichte sollten grundsätzlich für alle Ehrenbeamte der jeweiligen Ortsgerichte Fortbildungsmaßnahmen durchführen.

Wie wird die Fort-/Weiterbildung im Bereich der Ehrenamtlichen in der Justiz aussehen?

Antwort: Hier haben wir keine konkreten Vorstellungen, würden uns aber über Anregungen und Vorschläge der betroffenen Ehrenbeamten freuen.

Auch bei der persönlichen Fort- und Weiterbildung schieben sich Amtsgerichte und Kommunen gegenseitig die Kostentragung zu. Dies führt zu Frustration und Enttäuschung bei den Ehrenamtlichen.

Antwort: Auch hier gilt, dass es für Ehrenbeamte unzumutbar ist, wenn für deren Tätigkeit keine eindeutige Regelung bezüglich der Zuständigkeit besteht. Hier ist der Gesetzgeber aufgefordert, eine klare Regelung zu treffen.

5. Digitalisierung / Neue Technologien

Wie stehen Sie zu einer Professionalisierung der Ortsgerichte im Bereich der Justizverwaltung: durch digitale Sachbearbeitung mit PC, Digitaler Datenaustausch mit den Amtsgerichten, Digitaler Tagebuchführung?

Antwort: Das angesprochene Problem betrifft nicht nur die Ortsgerichte, sondern die gesamte Justiz, bei der die Digitalisierung bislang nur rudimentär vorhanden ist. Die AfD setzt sich generell für eine Digitalisierung der gesamten Justiz ein, d.h. Digitalisierung sämtlicher Vorgänge und Akten und des gesamten Schriftverkehrs und Datenaustauschs. In diesen Vorgang sind dann auch selbstverständlich die Ortsgerichte einzubeziehen.




 

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