Für die Tätigkeiten des Ortsgerichtes fallen Kosten an. Der Ortsgerichtsvorsteher hat Gebühren festzusetzen und hat Anspruch auf Auslagenersatz.Gab es bei der Gebührenfestsetzung Probleme?Sind Fragen bei der Erhebung der Kosten aufgetreten?Wenn ja, dann berichten Sie über Ihre Praxiserfahrungen. Dieses Erfahrungswissen soll an die anderen Ortsgerichtsvorsteherinnen und Ortsgerichtsvorsteher im Rahmen dieser Ausgabe weitergegeben werden.
Schreiben Sie eine Email an: redaktion (at) ortsgericht.de Nutzen Sie das PDF-Formular für die Ausgabe 5 [21 KB]